Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Die regelmäßige Pflichtuntersuchung für alle Kfz — sicherheits- und umweltrelevante Prüfung gemäß Anlage VIII StVZO.
Im Namen und für Rechnung der GTÜ (die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) — amtlich anerkannt von allen Bundesländern als Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zur StVZO.
Um im Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung tätig sein zu dürfen, haben unsere Prüfingenieure nach ihrem Studium eine besondere achtmonatige Ausbildung durchlaufen — mit mehreren Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss des Landesministeriums für Verkehr (MBWSV) und einer Auditierung bei der GTÜ.
Nur wer die hohen Ansprüche des Gesetzgebers und der GTÜ erfüllt, darf diese hoheitliche Tätigkeit im Straßenverkehr übernehmen.
Wir sind ausgebildet und qualifiziert, an allen Kraftfahrzeugen unter anderem folgende Untersuchungen durchzuführen.
Die regelmäßige Pflichtuntersuchung für alle Kfz — sicherheits- und umweltrelevante Prüfung gemäß Anlage VIII StVZO.
Für Nutzfahrzeuge, Anhänger, Busse und schwere Lkw — sichert den verkehrssicheren Zustand zwischen den HU-Terminen.
Nach 1.2.1 der Anlage VIII StVZO — Messung der Abgasemissionen für Benziner, Diesel und alternative Antriebe.
Eintragung von Anbauteilen und Umbauten: Tuning, Felgen, Fahrwerk, Anhängerkupplung und vieles mehr.
Untersuchungen nach § 41 und § 42 BoKraft für Taxen, Mietwagen und Busse im Personenbeförderungsverkehr.
Gas-Anlagen-Prüfung, Gas-System-Einbau und Gas-Wiederholungsprüfung für CNG und Autogas (LPG).
Voraussetzung für das H-Kennzeichen — Begutachtung historischer Fahrzeuge nach den Vorgaben der StVZO.
Umweltrelevante Messungen und Abgaskontrollen — wichtig für Plaketten und Umweltzonenberechtigung.
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